Unser Service

Bei unseren Mitarbeitern stehen die Trauernden im Mittelpunkt. Wir legen alles daran, den Abschied von den Verstorbenen so einfühlsam wie möglich zu gestalten.

Daher stehen unsere Mitarbeiter Ihnen an 7 Tagen die Woche 24 Stunden zur Verfügung. Im persönlichen Gespräch nehmen wir die Wünsche und Anliegen der Hinterbliebenen auf und informieren über das weitere Vorgehen. Gerne auch bei Ihnen zu Hause. Die Nähe zu den Hinterbliebenen und die Wünsche des Verstorbenen verstehen wir als unsere Aufgabe. Bei uns sind Menschen aus allen Kulturkreisen willkommen.

Formalitäten

TOTENSCHEIN

Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden.
Hierbei ist es empfehlenswert, den Hausarzt zu erreichen, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann und folglich die Ordnungsbehörde informieren muss.

Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, der unbedingt beim Verstorbenen verbleiben muss, kann die Versorgung des Verstorbenen und die Überführung zum Friedhof innerhalb kürzester Zeit erfolgen.

Eine Abschiednahme am offenen Sarg kann in unseren Räumen oder auf dem Friedhof unabhängig von der Trauerfeier ermöglicht werden. In Ausnahmefällen sind auch Hausaufbahrungen möglich.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Der Schein wird uns bei der Überführung ausgehändigt.

UNTERLAGEN ZUR ERLANGUNG DER STERBEURKUNDE

Mit dem Totenschein und den unten aufgeführten Urkunden veranlassen wir beim Standesamt des Sterbeortes die Ausstellung der für alle Formalitäten nötigen Sterbeurkunde.

Benötigt werden:

Bei Ledigen: Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
(Alternativ zur Heiratsurkunde das Hausstandsbuch evtl. mit Sterbeeintrag des Ehepartners)

VERSICHERUNGEN

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr! Die Versicherung kann von uns nur abgemeldet werden.

Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.

RENTEN

War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, können wir für den überlebenden Ehegatten bei der Postrentenrechnungsstelle das Übergangsgeld beantragen. Die Rentennummer findet sich auf dem Rentenbescheid oder den Bankkontoauszügen.

Die eigentlichen Witwenbezüge werden vom Angehörigen selbst beim Rententräger beantragt! Eine Beratung durch einen Rentenältesten ist sinnvoll. Bei Verstorbenen ohne Ehepartner werden die Renten durch uns abgemeldet.

GRABURKUNDE

Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die Graburkunde.

Wir binden auf unserer Webseite Kartenmaterial von Google Maps ein. Beim Anklicken dieses Textblocks findet eine Datenübertragung (u.a. werden auch Schriften über einen Google Server geladen) in die USA und somit in ein unsicheres Drittland statt, in welche Sie mit Klick auf den Textblock ausdrücklich einwilligen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass derzeit eine Übermittlung ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne Garantien erfolgt, was mit entsprechenden Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust) einhergeht. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.


Zustimmen

Wir führen keine gesonderten Überprüfungen von Meinungsmeister-Bewertungen durch, um sicherzustellen, dass die dargestellten Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Meinungsmeister selber versichert jedoch, dass Bewertungen echt und verifiziert sind, d. h. es wurde sichergestellt, dass der Bewerter auch wirklich die bewertete Leistung in Anspruch genommen hat.

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